Kennzeichnung von Allergenen

Die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (EU-Lebensmittelverordnung 1169/2011). Darüber hinaus gibt es noch andere Stoffe, die Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.

Die Nennung der Allergene erfolgt, wenn die bezeichneten Stoffe, oder daraus hergestellte Erzeugnisse, als Zutat im Endprodukt enthalten sind.

Trotz sorgfältiger Herstellung unserer Gerichte, können neben den gekennzeichneten Zutaten auch Spuren anderer Stoffe enthalten sein, die im Produktionsprozess der Küche verwendet werden.

Allergieausweis gemäß Codex-Empfehlung:
A Glutenhaltiges Getreide
B Krebstiere
C Ei
D Fisch
E Erdnuss
F Soja
G Milch oder Laktose
H Schalenfrüchte
L Sellerie
M Senf
N Sesam
O Sulfite
P Lupinen
R Weichtiere
Stand der Speisekarte: 2.3.2016